Die Integrators GmbH - Verkaufs- und Lieferbedingungen AGB

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") sind Vertragsbestandteil und gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Vertragsbeziehungen zwischen der Die Integrators GmbH (im Folgenden: "Lieferant") und dem Vertragspartner. Entgegenstehende AGB des Vertragspartners sind ungültig, es sei denn, sie werden vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website des Lieferanten (http://www.dieintegrators.com/agb). Der Lieferant ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website des Lieferanten in Kraft. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und/oder des darauf basierenden Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen des Schriftformerfordernisses.

 

2. Angebot und Vertragsgegenstand 

Angebote des Lieferanten sind unverbindlich und freibleibend, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges aus einem Angebot des Lieferanten hervorgeht. Ein Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Vertragspartner kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Auftragsausführung durch den Lieferanten zustande.

 

Angaben und Auskünfte zu Waren des Lieferanten, insbesondere Prospekte, Werbematerialien, Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte, sind ebenfalls unverbindlich. Derartige Angaben werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Lieferanten im Rahmen der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich anerkannt werden.

 

Geringfügige Abweichungen von der geschuldeten Leistung des Lieferanten sind zulässig und werden vom Vertragspartner hiermit ausdrücklich genehmigt, sofern sie handelsüblich sind. Der Lieferant ist berechtigt, ausschließlich vollständige Verpackungseinheiten zu liefern. Bei Bemusterung von Sonderprodukten muss das Bemusterungsprodukt einer Leistungsverzeichnis- bzw. Angebotsposition entsprechen. Im Fall des Vertragsabschlusses erfolgt die Lieferung unter Zugrundelegung dieser Leistungsverzeichnis- bzw. Angebotsbedingungen.

 

Bei Lagerware bleibt zwischenzeitlicher Abverkauf der angebotenen Ware jedenfalls vorbehalten.

Die Übersendung von Unterlagen welcher Art (Katalogen, Prospekten, Abbildungen, Kostenschätzungen, Preislisten, Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Muster, etc.) verpflichtet den Lieferanten nicht zur Leistung oder zum Vertragsabschluss. Sämtliche vom Lieferanten dem Vertragspartner in welcher Form immer übermittelten Unterlagen bleiben im (geistigen) Eigentum des Lieferanten und dürfen ohne seine vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Sämtliche Immaterialgüter-

rechte des Lieferanten, sohin insbesondere Urheberrechte, sind vom Vertragspartner zu wahren. Die Nachahmung, Veränderung (einschließlich Weiterentwicklung), Vervielfältigung, Veröffentlichung von Leistungen des Lieferanten – in jeglicher Form – ist ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig. Falls kein Vertrag zwischen den Vertragsparteien zustande kommt, sind alle Unterlagen, die der Lieferant dem Vertragspartner übermittelt hat, unverzüglich und unaufgefordert auf Kosten des Vertragspartners zu retournieren.

 

2.1 Ergänzende Bedingungen ab Auftragsbestätigung

 

2.1.1 Zahlungsbedingungen für Hardwarebestellung

  • Bezahlung per Vorauskasse. Die Hardware muss vollständig im Voraus bezahlt werden. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das angegebene Geschäftskonto.
  • Auftragsfixierung durch Zahlung. Der Auftrag wird erst nach Eingang der vollständigen Zahlung der Hardware verbindlich fixiert und in die Bearbeitung gegeben. Bis dahin besteht kein Lieferanspruch.
  • Änderung der Zahlungsbedingungen nur durch schriftliche Absprache (per E-Mail an info@dieintegrators.com) möglich, es sei denn, eine andere Zahlungsbedingung wurde schriftlich vom Lieferanten bestätigt.

2.1.2 Stornierungsgebühren für Service Dienstleistung (Programmierarbeiten)

  • Bei einer Stornierung ab 5 Tage vor dem bestätigten Datum der Dienstleistung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 % des Gesamtbetrags fällig.
  • Bei einer Stornierung ab 2 Tage vor dem bestätigten Datum der Dienstleistung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags fällig.

2.1.3 Verschiebung der Service Dienstleistung (Programmierarbeiten) 

Eine Verschiebung der bestätigten Dienstleistung ist nur in Absprache mit dem zuständigen Mitarbeiter von Die Integrators GmbH möglich. Erfolgt keine einvernehmliche Lösung, gelten die oben genannten Stornierungsgebühren entsprechend dem ursprünglich bestätigten Datum.

2.1.4 Stornierungsfrist von Service Dienstleistungen (Programmierarbeiten) 

Stornierungen sind schriftlich (per E-Mail an info@dieintegrators.com) mitzuteilen. Der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung entscheidet über die Höhe der fälligen Stornierungsgebühr.

2.1.5 Ausnahmen 

Sonderregelungen oder Ausnahmen von diesen Stornierungsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Die Integrators GmbH.

-Diese Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung-

 

3. Preis- und Zahlungsbedingungen 

Preise verstehen sich – sofern nicht anders vereinbart – als Nettopreise ab Werk oder Lager des Lieferanten, zuzüglich Umsatzsteuer, Transport-, Verpackungs-, Versicherungs- und Zollkosten. Teilrechnungen und Teillieferungen sind zulässig. Bei Teilzahlungen kann bei Verzug der gesamte Betrag fällig gestellt werden. Bei Änderung von Sonderanfertigungen nach Erstellung der Fertigungsunterlagen werden die Mehrkosten verrechnet. Wird die Auftragserfüllung durch unvorhersehbare Ereignisse unmöglich oder unzumutbar verteuert, kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten. Standard-Zahlungsbedingung ist Vorauskasse. Abweichungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Nachlässe gelten nur bei fristgerechter Zahlung. Verzugszinsen: 9 % über dem Basiszinssatz der OeNB. Aufrechnung ist nur bei schriftlicher Anerkennung oder rechtskräftiger Entscheidung zulässig. Bei Insolvenz des Vertragspartners erfolgt Lieferung nur gegen Vorauskasse. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

4. Lieferung und Gefahrenübergang 

Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Bei höherer Gewalt verlängern sich Fristen entsprechend. Der Lieferant kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten. Gefahr geht mit Verlassen des Lagers bzw. bei vereinbarter Abholung mit Bereitstellung der Ware über. Nimmt der Vertragspartner die Ware nicht rechtzeitig ab, trägt er die Lagerkosten.

 

5. Rechte des Lieferanten und Rücktritt 

Der Lieferant kann bei Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners oder bei Verzug Sicherheitsleistung oder Vorauskasse verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungsverzug kann der Lieferant die Lieferung aussetzen. Rücktritt durch den Vertragspartner wegen Lieferverzug ist nur bei grobem Verschulden nach Setzung einer mindestens dreiwöchigen Nachfrist möglich. Ersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

6. Eigentumsvorbehalt 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Weiterveräußerung nur mit schriftlicher Zustimmung. Forderungen aus Weiterveräußerung werden an den Lieferanten abgetreten. Verarbeitung erfolgt im Namen und Auftrag des Lieferanten. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware ist der Vertragspartner verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich zu informieren. Im Fall der Nichtzahlung oder Insolvenz ist die Ware auf Verlangen zurückzustellen.

 

 

7. Reklamation und Gewährleistung 

Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Ablieferung. Mängel sind innerhalb von drei Werktagen schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als mangelfrei übernommen. Der Lieferant wählt die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch etc.). § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung. Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Lieferant. Kosten für De- und Remontage, Versand, Reise etc. trägt der Vertragspartner. Verbesserungen Dritter werden nicht anerkannt.

 

8. Haftung 

Außerhalb des Produkthaftungsgesetzes haftet der Lieferant nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den Nettoauftragswert beschränkt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Drittschäden etc. haftet der Lieferant nicht. Bei Missachtung von Montage- und Betriebsanleitungen, technischen Vorschriften etc. entfällt jede Haftung. Der Vertragspartner muss bei Schaden den Lieferanten unverzüglich informieren und eine Dokumentation sowie Untersuchung ermöglichen.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl 

Gerichtsstand ist Salzburg, Erfüllungsort ist Salzburg. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.

 

10. Rücknahme von Waren 

Rücknahme nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten unter Angabe von Lieferschein- oder Rechnungsnummer, nur originalverpackt. Rücknahme erfolgt zu den im Rücknahmeschein genannten Bedingungen. LED-Produkte nur innerhalb von 90 Tagen in unversehrter Originalverpackung. Rücksendungen ohne Rücknahmeschein werden nicht angenommen. Bearbeitungsgebühr: 30 % des Warenwerts. Je nach Zustand kann ein weiterer Abzug erfolgen. Rücknahme von Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen. Transportkosten für Rücksendungen trägt der Vertragspartner, sofern nicht anders vereinbart.

 

 

Stand: 26.05.25
Die Integrators GmbH
Bergstraße 14, 5020 Salzburg, Österreich

 

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